Anschlagmittel

Anschlagmittelprüfung nach DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500)

Sicherlich prüfen Sie regelmäßig Ihre Kräne und sonstigen Hebezeuge! Aber denken Sie dabei auch an die unscheinbaren Hilfskomponenten, die Anschlag- und Lastaufnahmemittel?

Anschlagmittel prüfen

Lassen Sie Ihre Ketten, Seile und Seilgehänge, Hebebänder, Rundschlingen, Haken, Ösen, Schäkel sowie weitere Anschlagmittel von uns nach DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) prüfen. Selbstverständlich können Sie neben Anschlagmitteln auch alle weiteren Lastaufnahmeeinrichtungen, wie Lastaufnahmemittel und Tragmittel, sowie Anlagen und Maschinen durch BPS Hebetechnik GmbH prüfen lassen.

Unsere Prüfer für Anschlagmittel unterziehen die Anschlag- und Lastaufnahmemittel einer Sicht-, Maß- und Funktionsprüfung. Bei einer Prüfung der Anschlagmittel wird nach Mängel, wie:

  • Verformungen
  • Knicken
  • Brüchen
  • Quetschungen
  • Korrosionsnarben
  • Lockerungen
  • Beschädigungen
  • Verschleiß
  • Drahtbrüchen

gesucht. Werden bei einer Prüfung der Anschlagmittel solche Mängel bzw. ablegereife Anschlagmittel gefunden, müssen diese umgehend beseitigt werden.

Wie häufig müssen Anschlagmittel geprüft werden ?

Alle Anschlagmittel, beispielsweise Ketten, Hebebänder, Rundschlingen, Seile, Haken, Ösen und Schäkel etc. müssen mindstens einmal jährlich (bei Bedarf auch öfter) von einem Sachkundigen geprüft werden. Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, müssen mindestens alle 3 Jahre auf Rissfreiheit überprüft werden. Hierzu bietet sich eine zerstörungsfreie Prüfmethode an, beispielsweise die Magnetpulverprüfung.

Wann müssen Anschlagketten geprüft werden?
  • Eine Sicht-, Maß- und Funktionsprüfung ist mindestens alle 12 Monate durchzuführen
  • Die Prüfung muss durch einen Sachkundigen erfolgen
  • Bei häufigem Einsatz mit maximaler Tragfähigkeit oder unter Bedingungen mit Einsatzbeschränkungen, bei erhöhtem Verschleiß oder Korrosion ist dieser Zeitraum so zu verkürzen, dass die Betriebstauglichkeit sichergestellt ist
  • Spätestens alle 3 Jahre sind Anschlagkette einer Prüfung auf Rissfreiheit zu unterziehen
Was wird geprüft ?

Geprüft wird bei den Anschlagmittel der Zustand (Verformung, Risse, Brüche, etc.), der bestimmungsgemäße Zusammenbau sowie die Sicherheitseinrichtungen (z.B. Bügel Hakensicherung im Hakenmaul gegen unbeabsichtigtes Aushängen).

 

Sicht- und Maßprüfung
Verformung, Abnutzung sowie Schaden an Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel werden durch unseren Prüfer erkannt und dokumentiert.

Nachmessen der Ketten und Zubehörteilen (Verschleiß, Längung)

Ketten werden verworfen, deren mittlere Gliedstärke auch nur an einer Stelle mehr als 10% der Nenndicke abgenommen hat doer deren Kettenglieder mehr als 5 % gelängt sind.

Lastaufnahmemittel-2
Anschlagmittel, die Sie stetig prüfen lassen sollten:
  • Anschlagketten
  • Anschlagwirbel
  • Anschlagseile
  • Zurrketten
  • Zurrgurte
  • Rundschlingen
  • Hebebänder

Link zur BGR 500: DGUV Regel 100-500

BGR 500

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