Wie oft sollte eine Leiterprüfung durchgeführt werden?
Gesetzlich ist in der geltenden Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 durchgeführt werden muss. Wie oft und in welchem Ausmaß die Leiterprüfung allerdings stattfinden sollte, das muss wiederum durch eine befähigte Person in Hinsicht auf deren Fachkenntnisse und mit Blick auf die individuellen Betriebsverhältnisse ermittelt und festgelegt werden. Je nach Leiter und Tritt und auch den vorliegenden Belastungen, kann eine Leiterprüfung also täglich, aber auch wöchentlich notwendig sein. Grundlegend ist hierfür neben der Leiterprüfung ebenso der Arbeitgeber zuständig, dieser kann jedoch einen Fachmann der BPS mit der Ermittlung und der Festlegung der Art, des Umfangs und den Fristen der Leiterprüfung beauftragen. Und: Alle Mitarbeiter und Personen, die die Leitern oder Tritte innerhalb des Betriebes nutzen, müssen regelmäßig mit der sicheren Nutzung von diesen vertraut gemacht werden.
Unsere Leistungen bei Leiter- und Trittprüfungen gemäß DGUV I 208-016
- Prüfung Leitern und Tritte nach der DGUV Information 208-016
- Prüfintervalle ermitteln
- Erstellung von allen notwendigen Dokumentationen
- Prüfsiegel
- Sicherstellung der Rechtssicherheit gegenüber den Behörden