Prüfung von Leitern und Tritte

Prüfung von Leitern und Tritte

Die sogenannte BetrSichV fordert, dass alle Arbeitsmittel und somit auch Leitern und Tritte regelmäßig (längstens jedoch alle 12 Monate) geprüft werden müssen. Grundsätzlich ist es Aufgabe des Unternehmers dafür zu sorgen, daß die regelmäßige Prüfung der Leitern und Tritte in seinem Betrieb von einer befähigten Person durchgeführt wird und damit einen ordnungsgemäßen Zustand zu garantiert ist.

Bei der Auswahl der geeigneten Zugänge zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen sind zu berücksichtigen:

  • zu überwindende Höhenunterschiede
  • Häufigkeit und Dauer der Benutzung
  • Fluchtmöglichkeiten bei drohender Gefahr

Dabei dürfen keine zusätzlichen Absturzgefahren entstehen.

Beispiele für zusätzliche Absturzgefahren sind:

  • Aufstellung der Leiter und Tritte neben ungesicherten Öffnungen
  • innerbetrieblicher Verkehr
  • Aufstellung neben Geländern oder an Absturzkanten zu tieferliegenden Ebenen
Wie oft sollte eine Leiterprüfung durchgeführt werden?

Gesetzlich ist in der geltenden Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 durchgeführt werden muss. Wie oft und in welchem Ausmaß die Leiterprüfung allerdings stattfinden sollte, das muss wiederum durch eine befähigte Person in Hinsicht auf deren Fachkenntnisse und mit Blick auf die individuellen Betriebsverhältnisse ermittelt und festgelegt werden. Je nach Leiter und Tritt und auch den vorliegenden Belastungen, kann eine Leiterprüfung also täglich, aber auch wöchentlich notwendig sein. Grundlegend ist hierfür neben der Leiterprüfung ebenso der Arbeitgeber zuständig, dieser kann jedoch einen Fachmann der BPS mit der Ermittlung und der Festlegung der Art, des Umfangs und den Fristen der Leiterprüfung beauftragen. Und: Alle Mitarbeiter und Personen, die die Leitern oder Tritte innerhalb des Betriebes nutzen, müssen regelmäßig mit der sicheren Nutzung von diesen vertraut gemacht werden.

Leiter-Tritt-Regal-web

Unsere Leistungen bei Leiter- und Trittprüfungen gemäß DGUV I 208-016

  • Prüfung Leitern und Tritte nach der DGUV Information 208-016
  • Prüfintervalle ermitteln
  • Erstellung von allen notwendigen Dokumentationen
  • Prüfsiegel
  • Sicherstellung der Rechtssicherheit gegenüber den Behörden

Wir helfen Unternehmen ihre Aufträge sicher zu erstellen.

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