Prüfung von Regalanlagen
Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen – u.a. statische Regale- systematisch und regelmäßig zu prüfen. Die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 sollte dabei von einer fachkundigen Person im 12-Monats-Intervall erfolgen.
Nur ausgebildete Regalinspekteure sind befugt, Regalprüfungen nach DIN EN 15635 durchzuführen. Der Regalinspekteur kennt die Gesetze, Verordnungen und Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten. Unsere Regalinspekteure verfügen über eine entsprechende Ausbildung inkl. Abschlussprüfung. Sie besitzen Kenntnisse und Erfahrungen über die konkrete Lagereinrichtung bzw. das vorhandene Regal.

